Ein aktueller Referentenentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” 1 des Bundesfinanzministeriums hat den Mittelstand aufgeschreckt. Er wirft die Frage auf ob Gutschein, Geldkarten und andere beliebte Benefits rechtssicher als Sachbezüge für Mitarbeiter gelten können.
Hier geht es zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen 2
Inhalt des Beitrags
Zukünftig Geldleistung statt Sachleistung
Laut dem Entwurf vom 08.05.2019 sollen zukünftig nur noch Gutscheine als Sachbezug gelten deren Aussteller identisch mit dem Unternehmen ist, dessen Waren oder Dienstleistungen damit bezogen werden. Praktisch bedeutet das für fast alle klassischen Geldkartenanbieter Ihre Geldkarten sind nicht mehr als 44€ steuerfreier Sachbezug gültig. Für Arbeitgeber und Mitarbeiter bedeutet dies entweder höhere Aufwendungen oder weniger netto vom eingesetzten Mittel. Der Einsatz (Kosten, Verwaltung) einer Mitarbeiterkartenlösung macht dann keinen Sinn mehr.
Geldkarten auch jetzt schon kritisch ggf. Einzelfallprüfungen
Im Entwurf wird auch auf die aktuell bestehende rechtliche Unsicherheit mit Geldkarten hingewiesen. Darin heißt es “Überdies hat der BFH in der Urteilsbegründung (Verfahren VI R 16/17) zwischen Gutscheinen und Geldkarten differenziert und dabei zivilrechtliche Abgrenzungskriterien verwendet. Ein Gutschein sei in der Regel ein sogenanntes kleines Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB, mithin das Recht, bis zur Höhe des jeweiligen Gutscheinwerts Waren oder Dienstleistungen, also Sachbezüge, vom Aussteller zu beziehen. Geldsurrogate, wie z. B. Geldkarten, enthielten dagegen keine Leistungsverpflichtung und die Sachbezugseigenschaft sei zweifelhaft. “
Weiter wird auch auf Einzelfallprüfungen hingewiesen was eine gewisse Unsicherheit für Arbeitgeber birgt: Zitat “Bei der Anwendung des geltenden Rechts wären daher zunehmend Einzelfallprüfungen erforderlich, die im Lohnsteuerverfahren als Massenverfahren möglichst vermieden werden sollten”
Welche sicheren Alternativen gibt es bereits jetzt?
Wer schon jetzt eine Geldkarte einsetzt oder mit dem Gedanken spielt eine Sachbezugslösung einzuführen, sollte sich eventuell mit Alternativen Lösungen auseinandersetzten.
Eine sinnvolle Alternative stellt eine eigene Lösung über pauschal versteuerte Lohnbestandteile da. Dabei macht es Sinn nicht pauschal jeden Mitarbeiter zu belohnen sondern die besonderen Zahlungen auch an besondere Leistungen zu knüpfen. Dies bringt echte Wertschätzung und zusätzlich werden Kosten für Sonderzahlungen durch den Mehrwert an Leistung mehr als ausgeglichen.
Die Verknüpfung und das Management dieser Ziele stellt zwar eine gewissen Herausforderung dar. Der Aufwand lohnt sich aber doppelt und es gibt bereits fertige Lösungen dafür.
Zeitgemäß statt Gießkanne
Da sich generell die Frage der Sinnhaftigkeit eines pauschalen 44€ Sachbezuges stellt, lohnt sich ein Blick auf Zielmanagementsoftware wie die von Incentivus aus Schwäbisch Hall. Anstatt nach dem Gießkannenprinzip Incentives auszuschütten werden hier konkrete Zielvereinbarungen mit den Benutzern / Mitarbeitern per App oder Plattform vereinbart. Beim Erreichen der Ziele sammeln die Benutzer Punkte. Diese Punkte können dann zum Einkaufen bei lokalen und Onlineanbietern verwendet werden.
Anders als bei Geldkarten der bekannten Anbieter übernimmt Incentivus.de dabei sogar die Versteuerung aller Prämien für seine Benutzer.
Steuerfreie Sachbezüge bei Incentivus
Unternehmen wird es einfach gemacht ihre Ziele zu formulieren, kommunizieren und schneller nachhaltig zu erreichen. Somit entsteht zusätzlich ein signifikanter Nutzen durch Zielerreichung.
Fazit
Auch wenn es sich bisher nur um einen Entwurf handelt, wird schnell klar, dass auch unter der aktuellen Rechtslage Geldkarten und Multi-Partner Gutscheine einige Fragezeichen aufwerfen (Einzelfallprüfung). Es besteht zudem die Gefahr heute auf eine Lösung zu setzen welche in naher Zukunft wieder abgeschafft werden muss. Wer sich also mit dem Thema Sachbezüge auseinandersetzt ist gut beraten auch Alternativen mit zeitgemäßen Ansätzen in Betracht zu ziehen.
Mit einer Zielmanagementsoftware / App wie Incentivus.de oder einer hausinternen Lösung erreichen Sie den eigentlichen Zweck der Wertschätzung und Mitarbeiterbindung ebenso wie zeitgleich die Steigerung der Mitarbeitermotivation und Leistung.
[1. vgl. Bundesfinanziministerium (2019) „ Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften “ URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2] [2. vgl. Bundesfinanziministerium (2019) „ Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften “ URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ]